TRABANTVERMIETUNG SACHSEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt), gültig ab 01.07.2023
Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugvermietung
§1.1 Geltungsbereich der AGB
Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung, gelten für alle KFZ-Mietverträge die zwischen dem Mieter und der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt) als Vermieter abgeschlossen werden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Diese ist im Netz unter www.trabantvermietung-sachsen.de und in den Geschäftsräumen der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt) einsehbar.
§1.2 Vertragsabschluß, Mieter und Fahrer
Bei der Übergabe des Fahrzeugs sind durch den Mieter eine ihn zur Führung des Fahrzeugs berechtigende, in Deutschland gültige Fahrerlaubnis sowie ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepaß) vorzulegen. Mietverträge für Fahrzeuge, Anhänger und Zubehör kommen jeweils ausschließlich schriftlich durch persönliche Unterschrift des Mieters zustande. Jeder Mieter muß im Mietvertrag ausdrücklich persönlich benannt werden. Nur im Mietvertrag explizit genannte und unterzeichnende Mieter dürfen das Fahrzeug steuern. Voraussetzung für einen Mietvertrag ist, daß sich der Mieter nicht mehr innerhalb der Führerschein-Probezeit befindet und mindestens 25 Jahre alt ist.
Unsere Mietfahrzeuge werden ausdrücklich nicht in den Wintermonaten vermietet. Im Ausnahmefall können andere Festlegungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden, und zwar abhängig von der Witterung.
Gewerbekunden:
Gewerbliche Kunden sind verpflichtet, den Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages über eine mögliche Nutzung des Fahrzeugs durch dritte Personen zu informieren. Ob der Fahrer im Besitz der unter §2 genannten gültigen Fahrerlaubnis ist, muß durch den gewerblichen Mieter selbständig geprüft werden. Der gewerbliche Mieter vertritt alle Handlungen des Fahrers wie seine eigenen.
§1.3 Verpflichtungen des Mieters
Mieter und Fahrer sind sich vollumfänglich der Tatsache bewußt, daß sie Fahrzeuge mieten, die nicht dem aktuellen technischen Stand entsprechen, sondern hinsichtlich ihres Alters und ihrer technischen Konzeption Oldtimer sind. Das schließt ausdrücklich das Fahr- und Bremsverhalten, die Beschleunigungsfähigkeit und die Sicherheitseinrichtungen der Fahrzeuge ein. Der Mieter verpflichtet sich, sein Verhalten am Lenkrad diesen Umständen anzupassen und besonders vorausschauend, vorsichtig und defensiv zu fahren. Die Betriebssicherheit der Fahrzeuge entspricht dem Stand der fünfziger bis achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts.
Die Fahrzeuge werden ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Übungsfahrten (beispielsweise zu Fahrschulzwecken) sind nicht gestattet. Ebenso dürfen Mietfahrzeuge nicht für motorsportliche Zwecke oder für Rennveranstaltungen genutzt werden. Dies gilt besonders für Rennveranstaltungen, deren Ziel es ist, Fahrzeiten zu unterbieten oder Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen. Fahrsicherheitstrainings oder andere Test- und Übungsfahrten sind nicht gestattet. Fahrten auf unbefestigtem Grund und Geländefahrten sind nicht zulässig. Die Benutzung von Autobahnen ist prinzipiell untersagt.
Mit den Mietfahrzeugen dürfen keine Straftaten begangen werden – unabhängig von der Art und dem Ort der strafbaren Handlung.
Der Transport von Gefahrgut ist strikt verboten. Darunter fallen schnell entzündliche Substanzen, Gifte usw. Die Fahrzeuge und Anhänger dürfen nicht für den Transport von Baustoffen, Baumarkteinkäufen, Getränkekisten, des Wocheneinkaufs und sonstige größere Transportaufgaben verwendet werden, bei denen der Transport von Waren oder Gütern im Vordergrund steht und/oder die für erhöhten Verschleiß der Fahrzeuge und Anhänger sorgen.
Der Mieter hat die zulässige Nutzlast des Fahrzeuges strikt einzuhalten. Überladung gleich welcher Art wird als Vorsatz gewertet und zieht ggf. Haftungsansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach sich. Die zulässige Nutzlast bezieht sich auf Gepäck, ggf. am Fahrzeug fest montierte Campingausstattung (Dachzelt) und Fahrzeuginsassen zusammen. Addiert man diese Gewichte, darf deren Summe den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert nicht überschreiten. Dasselbe gilt auch für die Zuladung bei Anhängern. Zusätzlich ist hierbei noch die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges zu berücksichtigen. Diese ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen und kann unter der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers liegen. Es gilt hier prinzipiell der niedrigere Wert als bindend.
Unabhängig von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung gilt für Fahrten mit Mietfahrzeugen der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich absolutes Alkoholverbot, d.h. die 0,00-Promille-Grenze. Es ist ebenso untersagt, die Fahrzeuge unter Einfluß sonstiger harter oder weicher Drogen zu führen. Das Fahren unter Alkohol oder Drogen führt gemäß §7 dieser AGB automatisch dazu, daß dem Mieter Vorsatz unterstellt wird und er somit für alle Schäden persönlich voll haftbar gemacht werden kann.
In den Fahrzeugen darf prinzipiell nicht geraucht, gegessen und getrunken werden.
Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sind bei Rückgabe des Fahrzeuges unaufgefordert an den Vermieter zurückzugeben. Mietfahrzeuge werden grundsätzlich vollgetankt an den Mieter übergeben. Die Abrechnung der Kraftstoffkosten erfolgt nach Rückgabe des Fahrzeuges, sofern es keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen gibt. Die Betankung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Anderslautende Absprachen zwischen Mieter und Vermieter sind möglich.
Die Nutzung der Mietfahrzeuge ist nur innerhalb Deutschlands gestattet. Das gilt auch für Fahrten in den grenznahen Regionen. Anderweitige Absprachen sind möglich und werden individuell schriftlich zwischen Mieter und der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt) festgelegt.
§1.4 Pannenfall, Reparaturen
Im Falle einer technischen Störung am Fahrzeug teilt der Mieter dies dem Vermieter sofort fernmündlich mit. Für die Beseitigung des Schadens ist der Vermieter zuständig. Reparaturversuche durch den Mieter sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter in vollem Umfang für möglicherweise auftretende Schäden. Für die Ergreifung oder Beauftragung kostenpflichtiger Reparatur-Maßnahmen durch Dritte bedarf es der Einwilligung des Vermieters. Andernfalls kann der Vermieter die Kostenübernahme ablehnen.
Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter alle eventuellen Schäden und technischen Störungen ohne Aufforderung anzugeben.
§1.5 Verhalten bei Unfällen
Alle Ereignisse im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgelände, die einen Sachschaden am Mietfahrzeug zur Folge haben, gelten im Sinne dieser Bestimmungen als Unfall. Unabhängig davon, ob andere Verkehrsteilnehmer an dem Unfall beteiligt sind. Bei jedem Ereignis dieser Art ist der Mieter verpflichtet, umgehend die Polizei zu verständigen und den Unfallort bis zu deren Eintreffen nicht zu verlassen. Der Mieter ist ausdrücklich nicht berechtigt, jeweils ein Schuldanerkenntnis abzugeben – weder mündlich noch schriftlich. Der Vermieter ist durch den Mieter sofort und ohne Zeitverzug über jedes Unfallereignis zu informieren. Auch bei Bagatellschäden ist dem Vermieter ein umfassender Bericht nebst nachvollziehbarer Skizze vorzulegen. Namen und Adressen aller beteiligter Personen, Fahrzeuge, deren amtliche Kennzeichen und mögliche Zeugen müssen in jedem Unfallbericht vollständig enthalten sein. Sollte ein verunfalltes Mietfahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder fahrfähig sein, wird der Vermieter geeignete Maßnahmen zu dessen Bergung einleiten.
§1.6 Versicherungsschutz
Jedes Mietfahrzeug ist über eine Selbstfahrvermiethaftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro, jedoch höchstens 8 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
§1.7 Haftung des Mieters
Bei Unfallschäden, Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Fahrzeuges, Diebstahl oder sonstigem Verlust haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- Euro pro Fahrzeug. Der Mieter haftet in voller Höhe für Reparaturkosten, sofern er seine vertraglichen Verpflichtungen aus den §§ 2, 3, 4 und 5 dieser AGB fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Das gilt, sofern der Mieter oder Fahrer den Schaden schuldhaft verursacht hat, auch für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nach einem möglichen Totalschaden abzüglich des noch vorhandenen Restwerts.
Anfallende Folgeschäden wie Wertminderung, Abschleppkosten oder Gebühren hat der Mieter dem Vermieter ebenfalls zu ersetzen. Bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden während der Benutzung des Fahrzeugs durch nicht berechtigte Personen (§ 2) oder zu nicht zulässigen Zwecken (§3) oder Schäden, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluß entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Das selbe gilt bei Unfallflucht, bei grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz, sowie bei Defekten oder Schäden, welche durch unsachgemäße Bedienung entstehen.
Für sämtliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und sonstige gesetzliche Bestimmungen haftet der Mieter in vollem Umfange selbst. Das gilt auch für Besitzstörungen, die der Mieter selbst oder Dritte während der Mietzeit mit dem Fahrzeug verursachen. Der Mieter trägt sämtliche Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren und alle anderen in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, die wegen solcher Verstöße gegen den Vermieter als Fahrzeughalter erhoben werden.
§1.8 Haftung der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt)
Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter können aus dem Mietvertrag nicht hergeleitet werden und sind somit ausgeschlossen. Sollte der Schaden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sein, kann hiervon abgewichen werden. Im Falle von Schäden, die auf der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen beruhen, gilt das selbe.
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Haftungsverpflichtungen ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der jeweilige Schadenersatzanspruch ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf den haftungsbeschränkten Handlungsrahmen des Vermieters begrenzt.
Der Vermieter haftet nicht für im Mietgegenstand zurückgelassene Gegenstände.
Für den technischen Ausfall eines Fahrzeuges während der vereinbarten Mietzeit, unabhängig von der Ursache, erstattet der Vermieter nicht mehr als das für die Mietdauer vereinbarte Nutzungsentgelt. Schadenersatz oder die Vergütung von Ausfallzeiten sind ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Termine, Veranstaltungen, sonstige terminierte Anlässe, Filmaufnahmen oder sonstige Vorhaben, für die der Mieter ein Fahrzeug mietet.
§1.9 Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, einen geschlossenen Mietvertrag gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Dem Vermieter obliegt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Hierzu gehört:
Im Falle jeder Vertragskündigung, gleich durch welche der beiden Parteien, ist der Mieter verpflichtet, Fahrzeug samt Zubehör, Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel sofort an den Vermieter herauszugeben.
§1.10 Schlußbestimmungen
Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind ausgeschlossen und grundsätzlich ungültig. Alle Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen eines Mietvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Erfüllungsort ist Zettlitz, der Gerichtsstand ist Chemnitz.
Die Aufrechnung von Forderungen des Mieters gegenüber Forderungen der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt) ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder anderweitig unstrittigen Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des Mieters oder des berechtigten Fahrers.
Es gelten die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95), sofern und solange in diesen AGB und dem jeweiligen Mietvertrag zu entsprechenden Belangen nichts geregelt ist.
§1.11 Datenschutzklausel
Die TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt) ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden ausschließlich für Zwecke der Vertragsbegründung, Vertragsdurchführung und Vertragsbeendigung von der TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt) erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an Bezahldienstleister zum Zwecke der Abrechnung oder an Behörden im Falle des Erhebens von Buß- und Verwarngeldern.
Anderweitige Verwendungen oder Datenweitergaben erfordern entweder eine gesetzliche Regelung oder die Erlaubnis des Mieters.
§1.12 Bezahlung
Die Bezahlung des Nutzungsentgelts durch den Mieter an den Vermieter ist entweder bei Buchung über die Webseite des Vermieters oder sofort bei Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter fällig. Die Bezahlung kann in bar, mit EC-Karte oder Paypal direkt bei der Fahrzeugübernahme erfolgen.
Kautionen sind grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Kaution bei Rückgabe des Fahrzeuges ebenfalls in bar zu erstatten, sofern das Fahrzeug in einwandfreiem Zustane, ohne Beanstandungen, Schäden usw. zurückgegeben wird.
Die Abrechnung der Kraftstoffkosten erfolgt nach dem jeweiligen Tagespreis pro Liter Superbenzin (E5).
Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop / Online-Produktkäufe
§2.1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt), Talstr. 14, 09306 Zettlitz, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Trabantvermietung Sachsen“) betreibt unter der Webseite https://trabantvermietung-sachsen.de neben dem Online-Buchungssystem für die Fahrzeugvermietung, für das ausschließlich Teil 1 der AGB gilt, auch einen Online-Shop für Waren und Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§2.2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://trabantvermietung-sachsen.de.
(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit TVS Trabantvermietung Sachsen UG (haftungsbeschränkt), Talstr. 14, 09306 Zettlitz, Deutschland zustande.
(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§2.3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware und Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.
§2.4 Preise, Versandkosten und Lieferung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.
(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: 1-3 Werktage nach dem Eingang der Zahlung).
(5) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland.
§2.5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§2.6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§2.7 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§2.8 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
§2.9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§2.10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.